Wie hoch sind die Erstattungen für eine Thermalkur?

Als wichtigster Kurort Frankreichs für die Behandlung von Übergewicht und rheumatischen Erkrankungen empfängt Brides-les-Bains etwa 12.000 Kurgäste pro Jahr.

Das erst kürzlich sanierte Thermalbad bietet 18-tägige, kassenärztlich verordnete Thermalkuren an: Übergewicht / Adipositas (AD – Verdauungs- und Stoffwechselerkrankungen), Rheumatologie und Arthrose (RH) sowie die Thermalkur mit doppelter Zielsetzung (AD+RH), bei der diese unterschiedlichen Erkrankungen gleichzeitig behandelt werden. Die Kuren werden von der Krankenkasse übernommen, wenn sie von einem Hausarzt oder Spezialisten verschrieben sind.

Erstattet werden können die medizinischen Kosten und bei niedriger Einkommenslage eventuell auch die Kosten für Reise und Unterkunft.


Welche Thermalkuren werden von der Krankenkasse übernommen?

Von der Krankenkasse übernommen werden kassenärztlich verordnete Thermalkuren, die von einem Hausarzt oder Spezialisten verschrieben werden. Die Dauer der Kur beträgt in diesem Fall 18 Tage. Die Thermalpflegebehandlungen erfolgen in einem Zeitraum von 3 Wochen an 6 Tagen die Woche (Montag bis Samstag).

Remboursement cure thermale

Die Krankenkasse hat zwölf therapeutische Bereiche festgelegt, in denen die Kosten einer Thermalkur erstattet werden können: Verdauungs- und Stoffwechselerkrankungen, Rheumatologie, Phlebologie, Harnwegs- und Stoffwechselerkrankungen, kardioarterielle Erkrankungen, Atemwegserkrankungen, Dermatologie, Gynäkologie, Neurologie, Erkrankungen der Schleimhäute im Mundraum, psychosomatische Erkrankungen, Entwicklungsstörungen beim Kind.

Das Thermalbad von Brides-les-Bains mit seinen Heilquellen, deren wohltuende Wirkung erwiesen ist, und seinem anerkannten Fachwissen in diesem Bereich hilft bei der allgemeinen Behandlung von Verdauungs- und Rheumaerkrankungen.

Die wohltuende Wirkung des Wassers erweist sich als wertvoll im Rahmen der Schlankheitsthermalkur zur Behandlung von Übergewicht, Fettleibigkeit, Diabetes oder Reizdarmsyndrom.
Ergänzende Breiumschläge, Massagen, Bäder, Schulungen zur Ernährung, körperliche Betätigungen usw. ermöglichen dem Kurgast eine Rundumbetreuung zur Behandlung seiner Erkrankung.

Die rheumatologische Thermalkur, die sich auch auf zahlreiche Pflegebehandlungen auf Thermalwasserbasis stützt, richtet sich an Personen, die an Arthrose, entzündlich-rheumatischen Gelenkerkrankungen, Erkrankungen in Zusammenhang mit Gelenken und Rückenschmerzen oder an Spätfolgen nach Verletzungen oder chirurgischen Eingriffen leiden.

Die kassenärztlich verordneten Kuren in Brides-les-Bains können mit ärztlichem Rezept von der Krankenkasse übernommen werden.

Alle Schritte von A bis Z für eine Erstattung der Thermalkur

Die Kur muss vom Hausarzt oder von einem Spezialisten verschrieben werden.

Eine kassenärztlich verordnete Thermalkur kann nur von einem Hausarzt oder einem Spezialisten verschrieben werden.
In den Dokumenten, die die administrative Kostenübernahme ermöglichen, macht der Arzt genaue Angaben zum ausgewählten Kurzentrum und zur therapeutischen Zielsetzung: Abnehmen (AD) und/oder Rheumatologie (RH) für Brides-les-Bains.
Der Antrag auf Kostenübernahme muss dann an die Krankenkasse geschickt werden.

 

Einen Antrag auf Kostenübernahme für die Thermalkur stellene

Damit die Thermalkur erstattet werden kann, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse im Vorfeld einen Antrag stellen.
Hierfür müssen verschiedene Dokumente an sie übermittelt werden:

Das „Thermalkur-Formular – Fragebogen zur Kostenübernahme“, vorab ausgefüllt vom Arzt, der die Kur verschreibt. Er gibt vor allem die Erkrankung an, an der Sie leiden, und den ausgewählten Kurort.
Die Einkunftserklärung, die von Ihnen auszufüllen ist. Alle Belege müssen beigefügt werden, damit Sie eventuell die Unterkunfts- und Reisekosten erstattet bekommen und Krankengeld beziehen können.

  • Als Antwort auf Ihren Antrag erhalten Sie von der Krankenkasse ein Formular mit dem Titel „Administrative Kostenübernahme der Thermalkur und Berechnung“.

Es besteht aus 3 Teilen:

  • Teil 1 „Ärztliches Honorar“ muss dem Thermalarzt übergeben werden, der die medizinische Betreuung während der Kur übernimmt.
  •  Teil 2 „Thermalpauschale“ richtet sich an die Thermaleinrichtung, in der Sie Ihre Kur durchführen werden.
  •  Teil 3 „Reise- und Unterkunftskosten“ ist bei der Rückkehr von der Kur an Ihre Kasse zu richten, wenn Sie die Bedürftigkeitsvoraussetzungen erfüllen

    Die Kostenübernahme gilt für das laufende Kalenderjahr. Für dieselbe Erkrankung kann nur eine Kur pro Jahr erstattet werden.

 

Die Thermaleinrichtung kontaktieren, um Verfügbarkeiten zu erfragen und für den Zeitraum der Kur zu reservieren

Es gibt mehrere Wege, eine Kur im Thermalbad von Brides-les-Bains zu buchen:

* ÜBERS INTERNET :
Sie brauchen nur das Buchungsformular auszufüllen und online die Anzahlung von 50 € zu leisten. BUCHEN

* PER POST
Das ausgefüllte Buchungsformular muss mit einer Zahlung von 50 € (Anzahlung) per Scheck (zugunsten von SET BRIDES) oder mit Angabe der Bankverbindung an folgende Adresse gesendet werden:

SET BRIDES SA
Service Réservation
BP 14
73573 BRIDES LES BAINS CEDEX
FRANKREICH

FORMULAR HERUNTERLADEN


* PER TELEFON

+33 (0)4 79 55 23 44
Die Empfangsdame leitet Sie bei der Durchführung Ihrer Buchung an.
Eine Buchungsbestätigung mit Angaben von Datum und Uhrzeit Ihres Empfangstermins in der Thermaleinrichtung wird Ihnen per Post zugeschickt.

 

Vorm ersten Thermenbesuch einen Termin mit einem Thermalarzt vereinbaren

 

Vor Beginn der Kur ist es Pflicht, zu einem Thermalarzt in die Sprechstunde zu kommen. Es wird empfohlen, gleich bei Erhalt der schriftlichen Bestätigung über die Buchung der Kur einen Termin mit dem praktizierenden Arzt Ihrer Wahl zu vereinbaren.

Der Thermalarzt verschreibt die Thermalpflegebehandlungen für die Dauer der Kur und übernimmt die medizinische Betreuung. Die Verschreibung muss zur Aufstellung des Behandlungsplans beim Empfangstermin im Thermalbad vorgelegt werden.

In Brides-les-Bains gibt es fünf praktizierende Thermalärzte.

Wie wird die Thermalkur erstattet?

Im Allgemeinen

Die medizinischen Kosten, die mit einer Thermalkur verbunden sind, schließen die Pauschalen „medizinische Betreuung“ und „Thermalpauschale“ ein:

* Die Pauschale zur medizinischen Betreuung entspricht der Betreuung durch den Thermalarzt während der Dauer der Kur. Sie wird auf Basis eines vertraglichen Tarifes zu 70 % erstattet, der festgelegt ist auf:

  • 80 € bei einem Kassenarzt.
  • 6,86 € bei einem Arzt, der kein Kassenarzt ist.

Bestimmte Spezialhandlungen, die als medizinische und ergänzende Leistungen bezeichnet werden, können hinzukommen. Die Erstattung wird in Höhe von 70 % auf Basis der vertraglichen Tarife durchgeführt.
Für die Erstattung müssen Sie den Teil 1 des vom Thermalarzt ausgefüllten Kostenübernahme-Formulars an Ihre Krankenkasse schicken.

* Die Thermalpauschale ist abhängig von den Pflegebehandlungen, die während der Kur durchgeführt werden. Sie wird auf Basis eines vertraglichen Pauschalpreises zu 65 % erstattet, der je nach therapeutischer Zielsetzung der Kur und Art der Pauschale variieren kann. Es besteht die Möglichkeit, sich vorab von den Kosten befreien zu lassen, indem der Thermaleinrichtung gleich zu Beginn der Kur Teil 2 des Kostenübernahme-Formulars übergeben wird. In diesem Fall müssen Sie die Selbstbeteiligung (Teil des Pauschalpreises, der nicht von der Krankenkasse erstattet wird) am Ende der Kur bezahlen.

Manche Thermaleinrichtungen können zusätzlich zur Thermalpauschale eine variable Zusatzgebühr berechnen. Diese Zusatzgebühr darf ein vertraglich festgelegtes Preislimit nicht überschreiten.
Hinweis: Manche Zusatzversicherungen können die Selbstbeteiligung sowie die Zusatzgebühr übernehmen.

 

Im Falle einer Langzeiterkrankung

Die Kur wird komplett erstattet, wenn sie mit einer steuerbefreienden Langzeiterkrankung zusammenhängt. Auch bestimmte medizinische Zusatzleistungen können in diese Kostenübernahme fallen (ausgenommen Komfortpflegen).
Die Reisekosten werden bei niedriger Einkommenslage nach vorausgehender Absprache mit der Krankenkasse komplett übernommen.
Der Pauschalbetrag für die Unterkunft ist auf 150,01 € festgelegt. Er wird bei Bedürftigkeit nach vorausgehender Absprache mit der Krankenkasse zu 100 % erstattet.

 

Im Rahmen einer CMU-C und/oder A.C.S.-Krankenversicherung

Le Forfait Thermal est remboursé à 100 % du Tarif Forfaitaire de Responsabilité (T.F.R.) et il n’y a pas de facturation du Complément Tarifaire.
Die Thermalpauschale wird zu 100 % des Tarif Forfaitaire de Responsabilité (T.F.R.) erstattet und es erfolgt keine Berechnung einer Zusatzgebühr.
Die Pauschale zur medizinischen Betreuung wird auf Basis des vertraglichen Tarifes zu 100 % erstattet. Auch die medizinischen und ergänzenden Leistungen werden zu 100 % übernommen.

Kann man das Sachleistungsprinzip in Anspruch nehmen?

Das Thermalbad von Brides-les-Bains wendet das Sachleistungsprinzip auf Sozialversicherte an, die zur Mehrheit der gesetzlichen Pflichtversicherungen der Sécurité Sociale gehören.

 

Werden Unterkunfts- und Reisekosten übernommen?

Mit der Thermalkur verbundene Reise- und Unterkunftskosten werden im Prinzip nicht erstattet.
Sie können jedoch je nach Einkommensobergrenze des Haushalts übernommen werden. Hierfür muss die Krankenkasse vor der Kur ihr Einverständnis geben.
Egal welches Transportmittel genutzt wird, die Erstattung erfolgt in Höhe von 65 % auf der tariflichen Basis der SNCF-Hin- und Rückfahrkarte in der 2. Klasse im Rahmen der tatsächlichen Unkosten.

Achtung : Um die Zahlung (nach der Kur) zu erhalten, muss man der Krankenkasse den Teil 3 des Kostenübernahme-Formulars übermitteln, zusammen mit dem Transportnachweis.
Die Unterkunftskosten werden auf Basis eines Pauschalpreises, der auf 150,01 € festgelegt ist, zu 65 % erstattet. Die Erstattung beträgt also 97,50 €.
Achtung: Die Erstattungsmodalitäten der Thermalkuren können je nach Art der Krankenversicherung variieren: allgemein oder spezifisch (Landwirtschaft, Handel, Freiberufler …).